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Die Bedrohung des alten Winzerhäuschens


Seit 200 Jahren steht das Fachwerkhaus frei und exponiert in einer Kurve im Ehrental in Nähe der Villa Wittgenstein. Seit 200 Jahren sehen Besucher und Anwohner auf dem Weg ins Oberdorf dieses alte Winzerhaus so dastehen. Die exponierte Lage in unbebauter Umgebung haben dazu geführt, dass das Fachwerkhaus über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt ist. Auf dem vorgelagerten Gelände hat es nie eine Bebauung gegeben, ursprünglich gehörte dieses als Ackerland genutztes Gelände auch zum Flurstück des Hauses.

Doch nach dem Willen unserer Nachbarn Bibelseminar Bonn e.V. und To all Nations e.V. und der Stadt Bornheim soll damit Schluss sein. Obwohl es im Bebauungsplan ein eindeutig festgelegtes Baufenster gibt, soll der genehmigte Neubau bis fast an das Denkmal herangezogen werden. Und obwohl eine zwingend zweigeschossige Bauweise vorgeschrieben ist, braucht man sich nicht daran zu halten und die Bauherren haben eine Genehmigung für ein zusätzliches, drittes Geschoss erhalten. Genausowenig berücksichtigt man, dass die als Vorgärten ausgewiesene 1000 qm große Fläche zu 75% mit Gebäuden, Stellplätzen, Freitreppe und Vorplatz zubetoniert wird.

Wir haben Gutachten und Meinungen eingeholt von Architekten, Stadtplanern, Verwaltungsangestellten einer anderen Stadt in NRW, sowie von zwei unabhängig voneinander befragten Juristen: die Einschätzung der geplanten Baumaßnahme ist eindeutig und einstimmig: NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG. Die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ro111 sind zu groß, die Grundzüge der Planung sind betroffen. Und was macht die Stadt Bornheim? Sie erteilt einen positiven Vorbescheid und genehmigt dadurch dieses als NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG eingeschätzte Bauvorhaben.

Da könnte man ja denken, na dann ist doch alles klar! Klagen und das war es, wenn es denn so eindeutig ist! Leider sieht es das deutsche Recht aber nicht vor, dass man als Nachbar gegen solche Abweichungen vom Bebauungsplan Klage einreichen kann. Kann schon, aber die Klage wird höchstwahrscheinlich nicht zugelassen, da "das Maß der baulichen Nutzung" nicht drittschützend, nicht nachbarschützend ist. Wir haben trotzdem Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wieso und warum bleibt aus verständlichen Gründen erstmal unter uns. Wir werden zu gegebener Zeit davon berichten.


...wird fortgesetzt


Baubeginn geplant 2022
Grundfläche 1000 qm
Höhe bis 12 Meter über Gelände