Das Denkmal in der Kurve des Ehrentals
»Bedeutend für die Geschichte des Menschen. Erhaltenswert aus wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.« (aus der Eintragung in der Denkmalliste der Stadt Bornheim)
17. März 1967

Die älteste (uns bekannte) Einstufung als Baudenkmal findet sich in dem "Verzeichnis der Baudenkmäler" des Heimatforschers Norbert Zerlett. Dieses Verzeichnis wurde von Norbert Zerlett für den Landeskonservator Rheinland Dr. Borchers im Rahmen der "Flurbereinigung Roisdorf" angefertigt. Hier findet sich das Winzerhäuschen als laufende Nummer 23 "Fachwerkgehöft Theo.Schlitzer, Roisdorf, Ehrental".
Mai 1970 - Hangstraßenplanung
Im Mai 1970 präsentiert die "Gruppe Hardberg Bonn" als Planer den Entwurf des Bebauungsplanes Ro112 im Zuge der "Hangstraßenplanung". Die "Hangstraße", welches als
sogenannte Entlastungsstraße EL113A geplant wurde sollte mit einer Brücke über das Ehrental geführt werden inklusive Auffahrt über das Ehrental, Oberdorfer Weg und Lindenberg.
Neben anderen bestehenden Häusern wurde auch das Winzerhäuschen nicht groß beachtet und die Straße mit Bürgersteig einfach durch die gute Stube hindurch geplant. Gegen die Hangstraße
formierte sich in Roisdorf schnell Widerstand und die Planungen wurden schließlich 1975 aufgegeben.
25. September 1974
Auch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Ro111 nimmt der Landeskonservator Rheinland Stellung zu den Planungen auch in Bezug auf das Winzerhäuschen (damals noch mit der Adresse Ehrental 8): "Beachtung und Ausweisung des Baudenkmals Ehrental Nr.8, Fachwerk, 18.Jhdt."
25. November 1978
Nachdem die Planung der Hangstraße fallen gelassen worden war, sollte nach Auffassung des Landeskonservators Rheinland das Gelände zwischen Winzerhäuschen und Park Haus Wittgenstein nicht bebaut werden, so stand es auch im ersten Entwurf des Bebauunngsplanes Ro111: die Fläche soll weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
13. Februar 1980
Das sogenannte Terrassenhaus "Proff-Kesseler" auf dem Nachbargrundstück wird beantragt und im Planungs- und Verkehrsauschuss (PluVA) der Stadt Bornheim diskutiert. Auf Antrag der SPD-Fraktion soll diese Bebauung aber (auch) in Hinblick auf das "Fachwerkhaus Schlitzer" erfolgen. Wenn es schon eine Bebauung gibt, dann soll der Grünbereich vor dem geplanten Terrassenhaus "Proff-Kesseler" in Abstimmung mit den Eigentümern des Denkmals Ehrental Nr. 8 (heute 24) erfolgen.
3. Juni 1980
Die damalige Besitzerin des Winzerhäuschens beantragt die Unterschutzstellung des Hauses in Bezug auf das neue Denkmalschutzgesetz in NRW (DSchG NRW), welches am 11. März 1980 erlassen worden war.
23. November 1981 - Eintragung in die Denkmalliste
Ende des Jahres 1981 wird das Fachwerkhaus in der Kurve des Ehrentals unweit des Parks der Villa Wittgenstein als erstes Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Bornheim eingetragen.
Die damalige Besitzerin Gertrud Winkelhoch (geb. Schlitzer) hatte beantragt ihr Haus auf Grund sich anbahnender Bautätigkeiten im Ehrental unter Schutz stellen zu lassen. Dies wurde vom
Rat der Stadt Bornheim auch so einstimmig verabschiedet.