exyle.de

Geschichte          Sanierung          Denkmal          Bedrohung         


Das alte Winzerhäuschen in Bornheim-Roisdorf

Auf dieser Seite wollen wir das denkmalgeschützte Fachwerkhaus, auch als "Winzerhäuschen" bekannt, im Ehrental in 53332 Bornheim-Roisdorf vorstellen. Seit über 200 Jahren steht dieser Fachwerkbau markant und weithin sichtbar in einer Kurve des Ehrentals auf dem Weg vom Roisdorfer Unterdorf ins Oberdorf.
Als wir dieses im Winter 2011 zum Verkauf stehende Haus das erste Mal gesehen haben war es Liebe auf den ersten Blick. Nach dem "Ja-Wort" ging es dann viele Jahre um das "wie" wir dieses Haus ins 21. Jahrhundert bringen können.
Fachwerk, Ausfachungen, Grundsteine und Dachstuhl sind wieder fit gemacht für die nächsten 200 Jahre. Aber es ziehen immer wieder dunkle Wolken am Horizont auf, die dieses Denkmal in den Schatten stellen wollen.
Aus diesem Grund ist diese Seite entstanden, um einen Beitrag zum Erhalt dieses Denkmals zu leisten. Denn Denkmalschutz beschränkt sich nicht nur auf den Austausch von verfaulten Balken, wie wir festellen mussten. Wir müssen dafür kämpfen, dass dieses Haus auch weiterhin so zu erleben ist wie die vergangenen 200 Jahre. Denn Denkmalschutz ist auch Umgebungsschutz!

Aktuelles


30. Oktober 2024 - "Lüge ist Sünde" ?!


Auf ein Wort liebe Nachbarn: ihr werdet nicht müde zu predigen, dass der moralische Verfall in unseren Landen vorranschreitet. Und eure theologischen Führer haben dafür auch die Sündhaftigkeit der Gesellschaft ausgemacht. Diese Homosexualität, diese Abtreibungen: alles Sünde! Aber ebenfalls Sünde ist: die Lüge, wie der "Direktor* der evangelikalen Ausbildungsstätte Bibelseminar Bonn Heinrich Derksen" vor wenigen Tagen vor Millionen von Christen in Korea erklärt hat: "Lüge ist Sünde" [idea.de]. Mit unserem bescheidenen theologischen Wissen heisst dies doch, dass man als Christ keine Sünden begehen sollte?! Auch nicht der "Direktor* der evangelikalen Ausbildungsstätte Bibelseminar Bonn", oder? Nach dem Wörterbuch von Oxford Languages ist eine Lüge eine „falsche Aussage, die bewusst gemacht wird und jemanden täuschen soll“. Liebe Nachbarn, wenn wir uns jetzt eure Bauvoranfrage und euren Bauantrag ansehen, dann finden wir darin ganz viele Angaben, die offensichtlich bewusst falsch gemacht wurden, um eventuell irgendeinen Anschein einer Genehmigungsfähigkeit zu erwecken?! Sind dies bereits Lügen? Wenn ihr um den Umstand der falschen Angaben seit Jahren doch wisst und immer und immer weiter ins selbe Horn blast? Und was hat Herr Dr. Derksen damit zu tun? Nun, er hat diese Anträge unterschrieben, ist veranwortlich. Aber wahrscheinlich haben wir wieder irgendwas falsch verstanden...
* Entschuldigung idea.de (unabhängige Evangelische Nachrichtenagentur): aber Herr Dr. Derksen ist "nur" Rektor am Bibelseminar Bonn e.V., kleiner aber feiner Unterschied.

10. Oktober 2024 - Ergebnis der Prüfung der Oberen Bauaufsicht

Nach 3,5 Jahren gab es ein Ergebnis der Prüfung

Nach über drei Jahren hat uns die Obere Bauaufsicht des Rhein-Sieg Kreises das Ergebnis ihrer Prüfung des Bauvorbescheides 880-19 ("Vorbeides"!) der Stadt Bornheim vom 21.03.2021 mitgeteilt: "rechtswidrig". Es war eine schwere Geburt. Drei Jahre lang hat man sich vehement mit immer neuen Ausreden davor gedrückt den Bauvorbescheid prüfen zu müssen. Erst als die Anwohner im Ehrental sich gemeinsam an das Bauministerium (MHKBD) in Düsseldorf gewandt haben wegen der Untätigkeit der Oberen Bauaufsicht kam die Sache ins Laufen. Jetzt haben wir es also schwarz-auf-weiß, was wir schon lange wissen: das Bauvorhaben ist so nicht genehmigungsfähig, der erteilte Bauvorbescheid ist rechtswidrig. Und wie geht es weiter? Die Stadt Bornheim prüft derzeit ob man noch nachträglich weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ro111 für den Bauherren erteilen kann...

20. Juni 2024 - Urteil des VG Köln

Nach über drei Jahren gab es ein Urteil

Nach drei Jahren des Wartens haben wir Gewissheit! Wir als direkte Nachbarn sind nicht diejenigen, welche hier irgendwelche "etwaigen objektiven Rechtsverstöße" durch die Stadt Bornheim erfolgreich anfechten könnten. Deshalb sind solche eventuell vorhandene Verstöße auch nicht geprüft worden durch das Verwaltungsgericht Köln. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Köln auch festgestellt, "dass der erteilte Vorbescheid sich eventuell nutzlos für den Bauherren erweist". Warum? Es wurde eine Nutzung des 2600 m² großen Schulungs- und Verwaltungsgebäudes mit 6 Wohneinheiten für 20 Beschäftigte werktags 9-16 Uhr angegeben und durch die Stadt Bornheim positiv beschieden. Den 20 Beschäftigten stehen damit 31 Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung, sie dürfen auf 21 Toiletten sitzen (Urinale nicht mit einberechnet, Reise nach Jerusalem wird also nichts) und haben ansonsten auch sehr viel Platz. Für die von uns angeführte geplante überschlagsmäßige Nutzung von ein paar hundert Nutzern täglich gibt es laut Verwaltungsgericht aber keinen schlüssigen Anhaltspunkt. Dann kann es ja endlich losgehen!

27. Mai 2024 - Schwachsinn aus Bauanträgen #2

Das Nicht-Geschoss

In Literatur und Film gib es viele seltsame Erscheinungen, so der Bahnsteig 9¾ bei "Harry Potter" oder das 7½ Geschoss bei "Being John Malkovich". In Roisdorf soll es auch bald etwas geben: das "zusätzliche zurück-gestaffelte Nicht-Geschoss" [Original-Zitat Bauantrag]. Ein Nicht-Geschoss? Ein Geschoss, dass keines ist? In dem "neuer Wohnraum für Angehörige der Antragssteller geschaffen werden" soll [Original-Zitat Bauantrag]? Angehörige, die es vielleicht gar nicht gibt? Die also nicht in ein Nicht-Geschoss einziehen könnten? Man könnte denken, was steht hier für ein Quatsch, aber der Quatsch steht leider im Bauantrag. Und wir sind wahrscheinlich viel zu beschränkt oder "spitzfinderisch" [Original-Zitat Architektin Frau Nettekoven], um die Genialität der Erfindung des "Nicht-Geschosses" nicht zu erkennen. Denn, wie kann die Stadt Bornheim solch ein "Nicht-Geschoss" denn nicht genehmigen? Es verstößt ja nicht gegen irgendwelches Baurecht. Denn was nicht ist kann auch nicht nicht genehmigt werden, oder?

22. Mai 2024 - Schwachsinn aus Bauanträgen #1

Illustrierter Schwachsinn aus Bauantrag

Die Nachbarn haben Bauantrag eingereicht! Dies ist ihr gutes Recht und dagegen haben wir auch gar nichts einzuwenden. Aber es ist schon hart womit sich Bauaufsichtsbehörden herumschlagen müssen! Wie man doch versucht irgendwie zu erklären, dass irgendwas was nicht zulässig ist doch genehmigt werden darf. Nein, nicht darf, sondern muss! Weil man ja selber erklärt, wie die Welt zu sehen ist. In unserem (Nachbar-)Fall ist es so, dass nur zweigeschossig gebaut werden darf. Aber, oho, da gibt es ja noch die Festsetzung im Bebauungsplan Ro111, dass bei von der Straße abfallendem Gelände talseitig ein weiteres Geschoss zulässig ist. Das ist bei unseren Nachbarn natürlich auch der äh Fall, oder äh eigentlich nicht oder so oder vielleicht doch? Denn, wenn man doch um das geplante Bauvorhaben herumgehen könnte, und die Straße dort irgendwie ja auch verlaufen würde, dann äh, also ist es, ist wäre es doch von dort gesehen irgendwie doch nur zweigeschossig, oder?: "Vielmehr stellt sich der Baukörper in der Rückfront wegen der vorhandenen Topografie als niedriger zweigeschossiger Baukörper dar." [Original-Zitat Bauantrag] Nee, ist klar, wenn sich jemand dran stört soll er doch einfach ums Haus rumgehen und von oben gucken!

03. März 2024 - 'unbekanntes' Dokument

Gültiger Bebauungsplan Ro111

Weitgehend unbekannt ist dieses Dokument mit seinen Inhalten, grafischen und textlichen Festsetzungen und Begründung: der rechtsgültige Bebauungsplan Ro111, welcher zwar nicht für unser Denkmal, aber das benachbarte Gelände gilt. Und zwar schon lange, seit den 80er Jahren. Trotz seines Alters ist er aber rechtsgültig und legt die Bebauung in der Umgebung fest. Für das Nachbargrundstück bedeutet dies: eine zwingend zweigeschossige (II) Bebauung mit Flachdach (FD) und einem Abstand von im Mittel 25 m zur Straße Ehrental. Im Vorgarten sind keine Stellplätze zulässig (obwohl schon lange so widerrechtlich genutzt). Zur Erläuterung: es gab eine ursprüngliche Version mit einer erlaubten dreigeschossigen Bebauung, die wurde aber nach Offenlegung und Eingaben von Bürgern zu einer zweigeschossigen Bauweise geändert (Planausschnitt "A"). Die Baugrenzen sind festgelegt, GRZ (0,4) und GFZ (0,8) sind festgelegt, in den textlichen Festsetzungen auch die Fußbodenhöhe, die Höhe der Einfriedungen, die Stützmauern und und und... Muss man sich in Bornheim daran halten? Laut Bauaufsicht der Stadt Bornheim "kann man ja nicht für jeden Bauantrag die Begründung des Bebauungsplanes durchlesen" (Originalzitat). Von daher muss Ro111 soweit nicht beachtet werden, also hinsichtlich Geschossigkeit, Baugrenzen, Vorgärten, Stellplätzen, Einfriedungen, EG-Fußbodenhöhe, Stützmauern, kann sein, dass ich was vergessen habe... Hauptsache grünen Stempel drauf!

07. März 2023 - Zeichen des Verfalls

März 2023

Ist es ein Zeichen? Ist es eine Vorankündigung? Auf jeden Fall ist es der Zahn der Zeit, der an dem hübschen Banner genagt hat, besser an seinen Pfosten. Dort hinter den Mülltonnen. Und so fiel erst der eine, dann der andere Holzpfosten. Verfault. Vergammelt. Hingerafft. Auch die Kabelbinder konnten es nicht mehr halten. Ist nicht schade drum. So lange tut sich jetzt also schon: nix. Natürlich gibt es Gespräche und es gibt Briefe und es gibt Behauptungen. Nur halt nichts Handfestes. So passiert hier weiter: nichts. Einen Banner hat es schon hingerafft, vielleicht bald auch die ganze schöne Planung?

11. September 2022 - Tag des offenen Denkmals

So soll es aussehen, das Denkmal...

Die Denkmalschutzhecke. In den vergangen Jahren im Rahmen der Sanierung hatten wir mehrmals unser Haus/Denkmal am "Tag des offenen Denkmal" geöffnet, damit Interessierte sich das alte Winzerhäuschen mal genauer anschauen können. Wir werden dies bestimmt in Zukunft auch nochmal machen. Im Moment beschäftigt uns aber ein anderes Problem: der Schutz des Denkmals bzw. seine Sichtbarkeit. Denn nach Willen der Stadt Bornheim soll wegen des geplanten Neubaus ja "durch entsprechende Bepflanzung einer Abgrenzung zum Denkmal Rechnung getragen werden" (Zitat aus dem offiziellen Vorbescheid). Wie man sich das vorstellt erkennt man ja auf den bekannten Darstellung, die u.a. das Ehrental zieren. Eine drei Meter hohe Hecke direkt vor unserer Nase, bzw. der denkmlageschützten Fassade.
Wer die Traufseite des Denkmals von der Straße aus noch sehen möchte in Zukunft muss sich also beeilen, bevor hier Fakten geschaffen werden. Und nochmal zur Erinnerung die Logik von Bauherren/Stadt Bornheim/LVR: was man nicht sieht, kann ja auch nicht beeinflusst werden...

08. August 2022

So soll es aussehen, das Ehrental...

Seit über einem Jahr ziert diese unsägliche 3D-Darstellung jetzt das Ehrental. So dass alle Bewohner und Besucher des Oberdorfes beim Herauf- und/oder Herunterfahren sehen sollen, wie es denn werden soll hier im Ehrental. Und Spaziergänger wissen auch zu berichten, dass ja jetzt hier bald gebaut wird. Und Nachbarn fragen, wann denn jetzt mal angefangen wird mit dem Neubau?! Wir wissen von nix. Also wir wissen, dass hier so bald NICHTS gebaut wird, wie auch die Bauherren in ihrem Jahresbericht (siehe S. 5 unten links) zugeben.

Aber warum wird es hier NIE so wie auf dem "schönen" Plakat aussehen? Weil es einen Unterschied gibt zwischen dem, was man sich am Conmputer zusammenbasteln kann und was man in der Realität baut. Und da man offensichtlich nicht wollte, dass der Neubau in der Darstellung zu "massiv" und unpassend wirkt, hat man mit der Software nachgeholfen. Man hat die sogenannte "Fisheye-Perspektive" gewählt, um den Neubau digital etwas schrumpfen zu lassen. Die Umgebung hat man aber belassen, wie sie ist. Jetzt erscheint es z.B. so als würde der Neubau gar nicht soweit vorgezogen, stimmt aber nicht. Jetzt erscheint es z.B. so, als wäre der Neubau gar nicht so groß und breit, stimmt aber nicht.
Warum wir das wissen? Weil wir Akteneinsicht hatten und anhand der Unterlagen selber ein einfaches 3D-Modell haben anfertigen lassen. Und festgestellt haben, wie sich im Genehmigungsprozess zum schlussendlich positiv beschiedenen Vorbescheid die Darstellungen geändert haben. Auch von nicht geänderten Bauteilen. Im Klartext: man hat den Neubau vergrößert, die Darstellung desselben aber perspektivisch verkleinert.
Aber keine Sorge: die Stadt Bornheim hat erklärt, dass diese Darstellungen nicht zur Beurteilung der Bauvoranfrage verwendet wurden. Nein, aber diese Darstellungen in den Planungsunterlagen, als Plakat im Ehrental und auch im Internet sind meinungsbildend und demnach natürlich beeinflussend.
Und nicht, dass jemand hinterher meint "Och, so groß sah das auf den Darstellungen gar nicht aus..."

16. Dezember 2021

Es ist die Zeit der Anwälte. Klagebegründungen und Antworten auf Klagebegründungen und Antworten auf Antworten auf Klagebegründungen werden geschrieben. Die gleichen Summen, die seitens EU und Land NRW in den Erhalt dieses Denkmals gesteckt wurden, werden von uns jetzt andersweitig abgeknapst und für die Verhinderung dieses Neubaus ausgegeben. Und dafür, dass man und frau in Zukunft auch weiterhin dieses Denkmal anschauen kann, bevor es hinter einer Hecke verschwindet, welche als "entsprechende Bepflanzung einer Abgrenzung zum Denkmal Rechnung" trägt (Stadt Bornheim). Oder im Klartext: was man nicht mehr sieht, dass kann ja auch nicht beeinträchtigt werden...

01. Juli 2021

So soll es aussehen, das Ehrental...

So schön soll es werden! Ab dieser Woche dürfen sowohl die Anwohner als auch die Besucher des Ehrentals bestaunen wie schön es hier in Zukunft aussehen soll. Allerdings sind die Wortmeldungen, die wir bezüglich dieses Neubaus bekommen eher negativ. Begriffe wie "Verschandelung", "passt nicht", " zu groß" oder "hässlich" erreichen uns, dies mag aber auch daran liegen, dass uns nur einseitig gestimmte Meinungen mitgeteilt werden. Ändert aber nichts daran, dass diese schmucke Darstellung zwar etwas zeigt, was hier überhaupt nicht gebaut werden darf, der Stadt Bornheim dies aber anscheinenend egal ist...

21. Juni 2021

Heute hat es das erste allgemeine Gespräch inklusive Vorstellung der Neubauplanung durch das Bibelseminar/To All Nations mit den Nachbarn gegeben. Obwohl öffentlich teilweise anders kommuniziert, wusste nämlich bis zum Artikel in der Bonner Rundschau kaum jemand von den Neubauplanungen. Von seiten der Nachbarn wurde in teilweise sehr emotionalen Reden der Neubau in der geplanten Ausführung abgelehnt und von einer "Verschandelung" der Umgebung gesprochen. Von seiten der Bauherren wurde darauf verwiesen, dass die Planungen in enger Abstimmung mit der Stadt Bornheim erfolgt seien. Zudem hätte die Stadt Bornheim einen Neubau auf anderer Stelle des Grundstückes der Villa Wittgenstein abgelehnt.

30. Mai 2021

Die Sanierung der vom LVR-Amt für Denkmalpflege nicht so sehr geschätzten Trauffassade geht weiter...

28. Mai 2021

Erste Informationen zur "Bedrohung" eingestellt. Hintergründe warum wir meinen, dass dieses Denkmal "bedroht" ist...

27. Mai 2021

Zeitgleich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erblickt diese Seite das Licht der weiten Welt...